Kurz gesagt
Was ist eine Mediationsklausel und wann lohnt sie sich? Eine Mediationsklausel ist ein Vertragsbestandteil, mit dem sich die Parteien verpflichten, bei einem Streit zuerst eine Mediation zu versuchen, bevor sie vor Gericht gehen. Sie lohnt sich bei allen Verträgen mit längerer Zusammenarbeit, weil sie in guten Zeiten regelt, was in schlechten gilt. Wichtig sind Mediator, Kostenteilung und mindestens zwei verpflichtende Sitzungen.
Du kennst das vielleicht: Eben war noch alles gut, und plötzlich bist du im Streit mit jemandem, mit dem du gute Geschäfte machst. Ein Wort gibt das andere, und die Situation scheint unlösbar.
Meistens landen solche Auseinandersetzungen vor Gericht. Das dauert lange, kostet viel, und am Ende steht eine Entscheidung, die das eigentliche Problem oft nicht löst. In der Mediation ist das anders. Die Herausforderung ist nur, dort hinzukommen, wenn es einmal hoch hergeht. Genau dafür gibt es die Mediationsklausel.
Was ist eine Mediationsklausel?
Eine Mediationsklausel ist, ähnlich wie eine Schiedsklausel, ein Vertragsbestandteil, der den Umgang mit Konflikten regelt. Die Vertragsparteien vereinbaren darin, dass sie Streitigkeiten zuerst mit Hilfe einer Mediation bearbeiten, bevor jemand klagt. Es wird also in guten Zeiten festgelegt, welche Regeln in schlechten Zeiten gelten.
Typisch ist die Mediationsklausel in Bauverträgen, also in der Baumediation. Sie ist aber in jedem Vertrag mit längerer Zusammenarbeit sinnvoll: in Gesellschaftsverträgen, Kooperationen, Liefer- und Rahmenverträgen. Was eine Mediation grundsätzlich ausmacht, erklärt der Überblick Wirtschaftsmediation. Wo die Grenze zwischen Anwalt und Mediation liegt, zeigt der Vergleich Anwalt oder Mediator.
Warum lohnt sich eine Mediationsklausel?
Der Schritt ist nicht kompliziert, bringt im Anlassfall aber viel. Und er erspart mit hoher Wahrscheinlichkeit, wovor sich viele Unternehmer fürchten: ein Gerichtsverfahren, das 2 bis 7 Jahre dauert, ab 30.000 Euro pro Instanz kostet und im schlimmsten Fall existenzbedrohend wird. Eine Studie für das Europäische Parlament kam zu einem ähnlichen Bild: Ein Gerichtsverfahren kostete im EU-Schnitt rund 10.450 Euro, eine Mediation rund 2.500 Euro (De Palo u. a. 2011).
- Die Klausel ist eine vertrauensbildende Maßnahme.
- Es sind schnelle Lösungen möglich, die alle mittragen.
- Störungen im Projektablauf, etwa auf der Baustelle, bleiben klein.
- Der Wille zur Zusammenarbeit bleibt erhalten.
- Folgekosten von Streitigkeiten werden vermieden.
Dazu kommt der Zeitpunkt. In der Mediation ist es wie in der Unternehmensberatung: Je früher sie ansetzt, desto leichter lässt sich ein Konflikt zum Vorteil aller regeln. Je weiter er auf den Stufen der Konflikteskalation nach Glasl fortgeschritten ist, desto aufwändiger wird eine Lösung, und irgendwann lässt sich das Gericht kaum noch vermeiden.
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Sensible Themen bleiben im geschützten Raum
Nicht jedes Konfliktthema ist öffentlichkeitstauglich. Manche sind so sensibel, dass sie selbst im eigenen Unternehmen nur im kleinen Kreis besprochen werden. Eine öffentliche Verhandlung kann der Reputation und damit der Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft schaden.
Eine Mediation mit einem eingetragenen Mediator nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz bietet Schutz: Nach § 18 ZivMediatG ist die Mediatorin zur Verschwiegenheit verpflichtet. So können alle offen reden, ohne dass es nach außen dringt.
Lösungen jenseits des Kompromisses
Viele glauben, eine Mediation ziele auf einen Kompromiss, bei dem sich beide in der Mitte treffen. Tatsächlich geht es um mehr: Zuerst wird ein gemeinsamer Blick auf das strittige Thema erarbeitet, dann entstehen Lösungen. Weil die Mediation die Schwarz-Weiß-Logik des Gerichts verlässt, eröffnen sich oft ganz neue Spielräume. Wann ein Kompromiss trotzdem die beste Wahl ist, steht im Beitrag zum Kompromisse eingehen.
Gelingt keine Einigung, was selten vorkommt, bleibt der Weg zum Gericht offen. Dann ist der Sachverhalt aber zumindest schon weitgehend und kostensparend geklärt.
Warum die Mediation vereinbaren, bevor gestritten wird?
Natürlich kann man eine Mediation auch noch vereinbaren, wenn der Streit schon läuft. Das gelingt allerdings selten, denn dafür müsste man sich einigen, und genau dazu fehlt dann die Stimmung. Im Streit lehnt oft jene Partei ein Gespräch ab, die sich im Recht fühlt.
Deshalb lohnt es sich, den Umgang mit Konflikten zu institutionalisieren, bevor es kracht. Die Klausel verpflichtet beide Seiten, miteinander zu reden, bevor geklagt wird. Die Kontrolle über den Konflikt bleibt bei den Beteiligten, und die Klärung läuft zügig. Welche Wege Gesellschafter ohne Klausel haben, zeigt der Beitrag Gesellschafterstreit ohne Gericht lösen. Wie ein laufender Streit unter Gesellschaftern geklärt wird, beschreibt der Beitrag Gesellschafterkonflikte lösen. Ein typischer Anwendungsfall für die Klausel ist der Ausstieg eines Gesellschafters, siehe Gesellschafter will raus.
Was gehört in eine Mediationsklausel?
Damit die Mediation im Konfliktfall auch wirklich zustande kommt, sind fünf Punkte wichtig. Wenn du mich in der Klausel als Mediatorin nennen willst, findest du Ablauf und Honorar auf der Seite Mediation in Wien.
1
Zeitpunkt und Verfahren
Lege fest, wann die Mediation stattfinden muss und dass sie mit einem eingetragenen Mediator nach ZivMediatG durchgeführt wird. Das sichert die Verschwiegenheit, und nach § 22 ZivMediatG sind Verjährungs- und andere Fristen für die Dauer der Mediation gehemmt.
2
Kosten
Vereinbare, wer die Kosten trägt. Im Regelfall teilen sich die Parteien sie zur Hälfte, die Vereinbarung kann aber auch anders lauten.
3
Mediator benennen
Wer schon streitet, streitet auch über den Mediator. Mach es zum No-Brainer und nenne am besten zwei Namen, damit mindestens einer verfügbar ist, oder beauftrage einen Mediator, bindend einen Kollegen vorzuschlagen.
4
Rückfallebene
Für den Fall, dass niemand verfügbar ist, bestellt eine neutrale Stelle einen Mediator aus der Liste des Justizministeriums. Die Musterklausel unten nennt dafür den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer.
5
Zwei Pflichtsitzungen
Vereinbare mindestens zwei verpflichtende Sitzungen. In der ersten gehen die Wogen oft noch hoch, meist zeigt sich erst in der zweiten, ob sich beide in eine gemeinsame Richtung bewegen wollen.
Muster: So kann eine Mediationsklausel aussehen
Die folgende Musterklausel ist auf Österreich und das ZivMediatG zugeschnitten. In Deutschland regelt das Mediationsgesetz die Mediation, die Klausel muss dafür angepasst werden.
Musterklausel
Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, die von diesen nicht binnen angemessener Zeit, längstens jedoch binnen zwei Monaten, gelöst werden können, sind vor Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges im Rahmen eines Mediationsverfahrens nach ZivMediatG zu bearbeiten. Die Kosten des Mediationsverfahrens tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte. Als Mediator(en) werden bestellt:
❏ Mag. (FH) Melanie Berger, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 2-4, 1100 Wien und/oder (Name Mediator 2)
Im Falle, dass keiner der genannten Mediatoren verfügbar ist, ist der Mediator/die Mediatorin über Antrag auch nur einer Vertragspartei unanfechtbar vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien aus der beim Bundesminister für Justiz geführten Liste zu bestellen. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer soll tunlichst eine(n) Mediator(in) mit Erfahrung in Bauvertragsstreitigkeiten bestellen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich (i) zu konstruktiver Zusammenarbeit mit dem/den Mediator(en), (ii) zum Abschluss einer Mediationsvereinbarung üblichen Inhalts und (iii) zumindest an zwei Mediationssitzungen konstruktiv teilzunehmen, bevor einer Vertragspartei, im Falle, dass der Konflikt nicht im Mediationsverfahren gelöst werden kann, die Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges offensteht.
Den Hinweis auf Bauvertragsstreitigkeiten passt du an deine Branche an. Wenn du Fragen hast, melde dich im kostenlosen Konfliktanalyse-Gespräch, ich unterstütze dich gerne bei der Formulierung einer passenden Klausel.
Warnzeichen
Muster ersetzt keine Rechtsberatung
Eine Mediationsklausel ist Teil eines Vertrags. Lass die endgültige Formulierung von deinem Anwalt oder Notar prüfen, vor allem bei grenzüberschreitenden Verträgen oder wenn sie mit einer Schieds- oder Gerichtsstandsklausel kombiniert wird.
Wann ist eine Mediationsklausel nicht empfehlenswert?
Von einer Mediationsklausel ist abzuraten, wenn eine Seite alles hinauszögern will oder die Geschäftsbeziehung ohnehin zu Ende ist. Ein Gerichtsverfahren kostet zwar meist viel mehr, aber vielleicht erst Jahre später und bis dahin nur den eigenen Anwalt. Wer auf Zeit spielen will, wird eine Klausel eher als Hindernis empfinden. Wie unterschiedlich Menschen im Konflikt agieren, zeigen die 7 Konflikttypen.
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Wenn ihr schon wisst, dass ihr eine Mediation wollt: Ablauf, Honorar und Termine stehen auf der Seite Mediation in Wien.
Fazit: In guten Zeiten regeln, was in schlechten gilt
Mit einer passenden Mediationsklausel im Vertrag ist gesichert, dass die Beteiligten im Konfliktfall erst miteinander reden, bevor sie klagen. Die Konfliktbearbeitung zu institutionalisieren hilft, Störungen in der Vertragserfüllung strukturiert und schnell abzuarbeiten. Prozessieren kann man immer noch.
Wenn gerade schon ein Konflikt läuft: Im kostenlosen Konflikt-Workshop ordnest du ihn in 25 Minuten selbst ein. Ob eine Mediation passt, klären wir im kostenlosen Konfliktanalyse-Gespräch. Was eine Mediation kostet, steht im Beitrag Was kostet Wirtschaftsmediation?.
Buchtipps
- Fritjof Haft, Katharina von Schlieffen - „Handbuch Mediation“* - Verfahren, Recht und Praxis der Mediation
- Friedrich Glasl - „Konfliktmanagement“* - warum früh ansetzen so viel leichter ist
- Melanie Berger - „Bulldozer und Erklärbär“* - die 7 Konflikttypen und wie sie streiten
Quellen
- De Palo, G., Feasley, A., Orecchini, F. (2011): Quantifying the cost of not using mediation: a data analysis. Europäisches Parlament.
- Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), § 18 Verschwiegenheit (RIS)
- Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), § 22 Hemmung von Fristen (RIS)
- Mediationsgesetz (MediationsG), Deutschland (gesetze-im-internet.de)
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Häufige Fragen
Was ist eine Mediationsklausel?
Eine Mediationsklausel ist ein Vertragsbestandteil, mit dem sich die Parteien verpflichten, bei einem Streit zuerst eine Mediation zu versuchen, bevor jemand klagt. Sie wird in guten Zeiten vereinbart und regelt, was im Konfliktfall gilt.
Was muss in eine Mediationsklausel?
Wann die Mediation stattfindet und dass ein eingetragener Mediator sie durchführt, wer die Kosten trägt, welcher Mediator benannt ist, wer im Notfall einen bestellt und wie viele Sitzungen mindestens verpflichtend sind. Zwei Pflichtsitzungen haben sich bewährt.
Wie spart eine Mediationsklausel Zeit und Geld?
Ein Gerichtsverfahren dauert oft 2 bis 7 Jahre und kostet ab 30.000 Euro pro Instanz. Eine Mediation mit zwei Parteien kostet meist 3.000 bis 6.000 Euro, und die meisten Konflikte sind in 1 bis 2 Sitzungen gelöst. Dazu bleibt die Geschäftsbeziehung meist erhalten.
Laufen Fristen während der Mediation weiter?
In Österreich nicht, wenn ein eingetragener Mediator die Mediation durchführt. Nach § 22 ZivMediatG hemmen Beginn und gehörige Fortsetzung der Mediation die Verjährung und sonstige Fristen für die betroffenen Ansprüche. Deshalb sollte die Klausel einen eingetragenen Mediator vorsehen.
