Autor: Melanie Berger

Aktualisiert am 30. September 2026

Kurz gesagt

Wie löst man einen Gesellschafterstreit, am besten ohne Gericht? Wir vergleichen alle fünf Wege aus dem Gesellschafterstreit: unter euch klären, aussitzen, Gesellschafterbeschluss, Anwalt und Gericht oder Mediation. Welcher trägt, entscheidet die Eskalationsstufe: Früh reicht oft ein Gespräch, ab Glasl-Stufe 4 braucht es meist einen Dritten. Eine Mediation dauert 1 Woche bis 6 Monate, ein Gerichtsverfahren 2 bis 7 Jahre. Auch bei den Kosten liegen Welten dazwischen: Laut einer Studie für das Europäische Parlament kostete ein Gerichtsverfahren im EU-Schnitt rund 10.450 Euro, eine Mediation rund 2.500 Euro (De Palo u. a. 2011). Anwalt und Gericht braucht es seltener als gedacht, vor allem bei Rechtsfragen mit Frist wie einer Beschlussanfechtung.

Zwei Gesellschafter, vier Anwälte, ein Tisch. So sieht das Ende aus, wenn ein Streit lange genug läuft. Angefangen hat es fast immer mit einer Sachfrage: eine Investition, eine Ausschüttung, eine Personalentscheidung.

Danach kennen die meisten zwei Reflexe: aussitzen oder eskalieren. Dabei gibt es fünf Wege, und jeder davon ist irgendwann der richtige. Man weiß vorher nur selten, wann.

Hier stehen alle fünf, jeweils mit Dauer, Kostenrahmen, Voraussetzung und dem Argument, das dagegen spricht. Auch bei der Mediation (besonders bei der Mediation). Wie Gesellschafterkonflikte überhaupt entstehen und wie ihr vorbeugt, zeigt der komplette Leitfaden zum Gesellschafterstreit.

Und falls du vorab wissen willst, wo euer Streit gerade steht: Im kostenlosen Konflikt-Workshop ordnest du das in 25 Minuten selbst ein.

Welche Wege gibt es, einen Gesellschafterstreit zu lösen?

Es gibt fünf Wege, und wir schauen uns alle an, auch Anwalt und Gericht. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer am Tisch sitzt:

  1. Unter euch klären: nochmal in Ruhe reden, alle an einem Tisch oder einer mit jedem einzeln, ohne jemanden von außen.
  2. Aussitzen: niemand spricht es an, alle hoffen, dass es sich legt.
  3. Der Gesellschafterbeschluss: ihr stimmt ab, die Mehrheit entscheidet.
  4. Anwalt und Gericht: jede Seite holt sich eine eigene rechtliche Vertretung, im Zweifel entscheidet ein Gericht.
  5. Die Mediation: ihr holt gemeinsam eine allparteiliche Dritte an den Tisch.

Die ersten drei geht ihr allein. Beim Anwalt und bei der Mediation kommt jemand von außen dazu, mit einem entscheidenden Unterschied: Der Anwalt vertritt eine Seite, die Mediatorin alle.

Vier der fünf Wege kommen ohne Gericht aus. Anwalt und Gericht sind in weniger Fällen sinnvoll, als die meisten meinen, und wann sie es sind, steht weiter unten.

Die Trennung, also Anteilsübernahme oder Ausstieg eines Gesellschafters, fehlt in der Liste mit Absicht. Sie ist ein mögliches Ergebnis, und dort kommt ihr über einen der fünf Wege hin. Was beim Ausstieg eines Gesellschafters zu klären ist, von der Bewertung bis zur Kommunikation, steht im Beitrag Gesellschafter will raus.

Warum entscheidet der Zeitpunkt, welcher Weg funktioniert?

Der Konfliktforscher Friedrich Glasl hat Konflikte in neun Eskalationsstufen beschrieben, ich zeige sie dir zusammengefasst in drei Phasen:

1

Win-Win: Stufe 1 bis 3

Spannung und Verhärtung, Debatte und Polemik, Taten statt Worte. Beide wollen noch eine Lösung, mit der beide leben können.

2

Win-Lose: Stufe 4 bis 6

Images und Koalitionen, Gesichtsverlust, Drohstrategien. Jetzt will jeder gewinnen, und der andere soll verlieren.

3

Lose-Lose: Stufe 7 bis 9

Begrenzte Vernichtung, Zersplitterung, gemeinsam in den Abgrund. Hauptsache, der andere verliert mehr, auch wenn das Unternehmen dabei draufgeht.

Unter Gesellschaftern kommt dazu, dass ihr einander kaum aus dem Weg gehen könnt. Ihr entscheidet gemeinsam, ihr haftet oft gemeinsam, und jede Woche Streit ist eine Woche, in der Entscheidungen liegen bleiben. Das Team merkt das meistens früher, als es euch lieb ist.

Frage an dich

  • Wissen schon andere davon und haben eine Meinung dazu: das Team, der Beirat, die Familie?
  • Ist in einem Gespräch schon einmal jemand bloßgestellt worden, vor anderen?
  • Ist das Wort Anwalt, Klage oder Ausstieg schon gefallen, als Drohung?

Ein einziges Ja reicht, und ihr seid in der Win-Lose-Phase (Stufe 4 bis 6). Dort tragen Klären unter euch und Aussitzen nur noch sehr selten.

Wo euer Konflikt gerade steht, ist deshalb die erste Frage, noch vor der Wahl des Weges. Dafür gibt es den kostenlosen Konflikt-Workshop: 25 Minuten, mit dem Konflikt-Radar ordnest du ein, ob es bei euch knirscht, verhärtet oder schon eskaliert, und du lernst die drei größten Fallen kennen.

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Die fünf Wege im Einzelnen

1. Unter euch klären: nochmal in Ruhe reden

Das Hausmittel. Ihr klärt es unter euch, ohne jemanden von außen. Entweder setzen sich alle noch einmal zusammen (wird gern bis zur letzten Patrone verwendet), oder einer spricht mit jedem einzeln.

Der Satz dazu lautet meistens: „Das kriegen wir allein hin.“ Für meine Konfliktforschung habe ich über 2.000 Aussagen aus öffentlichen Quellen wie Podcasts, Interviews, Videos und Foren ausgewertet, rund 500 davon zu Konflikten unter Gesellschaftern. Hinter diesem Satz steckt dort oft die Erwartung, dass man als Unternehmer alles selbst lösen muss, und wer sich Hilfe holt, hat versagt. Genau diese Erwartung hält viele Streitigkeiten so lange im Haus, bis sie teuer sind.

Was dagegen spricht: Ab Stufe 4 hat jeder seine Version schon so oft erzählt, dass das Gespräch sie nur noch bestätigt. Jede weitere Runde „reden wir das in Ruhe aus“ verhärtet dann die Lage, und irgendwann wird das Reden selbst zum Streitpunkt.

Auf einen Blick

Dauer

ein Abend bis wenige Wochen

Kosten

keine direkten Kosten

Trägt

auf Stufe 1 bis 3, solange beide eine gemeinsame Lösung wollen

Und wenn einer mit jedem einzeln spricht?

Das ist die zweite Form des ersten Wegs: Einer spricht mit jedem einzeln, sortiert und vermittelt. Das Risiko: Wer so vermittelt, wird schnell zum Boten und Geheimnisträger und verliert das Vertrauen der anderen Seite. Selbst geführt kostet das nichts, von außen geführt als Teil einer Mediation 290 bis 350 Euro netto pro Stunde.

Was dagegen spricht: Wer selbst beteiligt ist, kann nicht allparteilich sein, auch wenn er es sich fest vornimmt.

So kippt es

Von einem der Gesellschafter selbst geführt, mitten im Konflikt. Du wirst zum Postboten für Vorwürfe („Was hat der über mich gesagt?“), und spätestens beim dritten Gespräch gilt deine Vermittlung als Parteinahme.

So trägt es

Von außen geführt. In der Mediation nutze ich Einzelgespräche nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Konflikt stark eskaliert ist und im gemeinsamen Raum zu viel Druck ist, damit jeder aussprechen kann, was er vor dem anderen noch nicht sagen kann.

2. Aussitzen

Das sich allseits großer Beliebtheit erfreuende Aussitzen.

Ja, auch das ist manchmal richtig. Wenn es nur geknirscht hat und beide am Montag wieder normal miteinander reden, war Nichtstun die klügste Entscheidung des Jahres (und wie oft passiert das tatsächlich?).

In Erfahrungsberichten von Gesellschaftern klingt Aussitzen oft wie ein Plan: noch drei bis sechs Monate die Zähne zusammenbeißen, dann regelt sich das. Nach sechs Monaten ist der Streit meistens noch da, nur hat er inzwischen mehr Beteiligte.

Was dagegen spricht: Ob es funktioniert, weiß man vorher nur sehr selten. Zwei Stufen später ist dasselbe Nichtstun die teuerste Option von allen, weil sich der Konflikt in der Zwischenzeit Verbündete gesucht hat: im Team, im Beirat, in der Familie.

Auf einen Blick

Dauer

offen

Kosten

keine direkten Kosten, dafür jede Entscheidung, die liegen bleibt, weil keiner das Thema berühren will

Trägt

auf Stufe 1, bei einem einmaligen Anlass

3. Der Gesellschafterbeschluss

Ihr stimmt ab. In der Regel entscheiden die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit Gesetz oder Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmen.

Das ist sauber und schnell, wenn es eine klare Mehrheit gibt und es um eine Sachfrage geht: Investition ja oder nein, Ausschüttung in welcher Höhe, neuer Geschäftsführer oder nicht.

Was dagegen spricht: Bei 50 zu 50 gibt es keine Mehrheit, und der Beschluss endet im Patt (wie ihr da wieder herauskommt, steht unter Pattsituation in der 50/50-GmbH). Und wo es eine Mehrheit gibt, ist der Streit mit der Abstimmung selten vorbei. Die Minderheit hat verloren und bleibt trotzdem Gesellschafter.

Auf einen Blick

Dauer

bis zur nächsten Gesellschafterversammlung

Kosten

kaum direkte Kosten

Trägt

bei einer klaren Mehrheit und einer reinen Sachfrage

Achtung, Frist

Anfechtung nur binnen einem Monat

Wer einen Gesellschafterbeschluss für rechtswidrig hält, kann ihn anfechten. Dafür gelten kurze gesetzliche Fristen, lasst sie sofort anwaltlich prüfen. Dann seid ihr doch beim Gericht.

4. Anwalt und Gericht

Jede Seite holt sich rechtliche Vertretung. Das ist der richtige Weg, wenn eine Rechtsfrage zu klären ist, wie: Ist der Beschluss gültig, gilt das Wettbewerbsverbot, wie wird eine Abfindung berechnet. Ein Teil dieser Anwaltsmandate endet mit einem außergerichtlichen Vergleich.

Wichtig ist das Timing. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht erzählt in einem Podcast von einem Mandanten, der zwei Wochen vor der Gesellschafterversammlung die Ladung bekam und erst am Tag der Versammlung anrief. Am selben Tag wurde er als Geschäftsführer abberufen, am nächsten Tag waren die Schlösser getauscht. Eine Ladung mit brisanter Tagesordnung gehört deshalb sofort zum Anwalt.

Was dagegen spricht: Ein Anwalt vertritt eine Seite, das ist sein Auftrag. Aus zwei Gesellschaftern werden zwei Parteien. Die Fronten verhärten oft so sehr, dass es kein Zurück mehr gibt, und kommt es zum Verfahren, wird aus diskret öffentlich.

Auf einen Blick

Dauer

Wochen bis Monate außergerichtlich, 2 bis 7 Jahre, wenn es zum Verfahren kommt

Kosten

Honorar nach Aufwand, im Verfahren ab 30.000 Euro pro Instanz

Trägt

bei einer Rechtsfrage, bei eindeutigem Vertragsbruch mit Beweislage, und wenn eine Trennung rechtssicher geregelt werden muss

Ob übrigens Anwalt oder Mediator sinnvoller sind, ist eine Frage, die es sich lohnt, noch differenzierter anzusehen - das alles steht ausführlich im Blogpost Anwalt oder Mediator.

5. Die Mediation

Ihr holt gemeinsam eine allparteiliche Dritte an den Tisch. Die Mediatorin sorgt für den Rahmen und die Struktur. Die Lösung erarbeitet und entscheidet ihr selbst.

Als eingetragene Mediatorin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 18 ZivMediatG). In Österreich sind außerdem Verjährung und sonstige Fristen für die betroffenen Ansprüche gehemmt, solange die Mediation läuft (§ 22 ZivMediatG).

Was dagegen spricht: Mediation braucht zwei, die kommen. Will eine Seite ein Urteil, ist sie in der Mediation falsch. Bei eindeutigem Vertragsbruch mit Beweislage gehört die Schuldfrage zum Gericht. Und wenn einer dem anderen gezielt schaden will (Lose-Lose, ab Stufe 7), trägt eine Mediation nur noch sehr selten. Wenn euer Fall bei mir falsch aufgehoben ist, sage ich euch das im Konfliktanalyse-Gespräch.

Auf einen Blick

Dauer

klar umrissener Konflikt zwischen zwei Parteien meist 1 bis 3 Sitzungen über 1 bis 12 Wochen, komplexer Konflikt mit mehreren Beteiligten 3 bis 8 Sitzungen über 2 bis 6 Monate

Kosten

Halbtags-Mediation ab 1.500 Euro, klar umrissener Konflikt zwischen zwei Parteien 3.000 bis 6.000 Euro, bei komplexen Konflikten mit mehreren Beteiligten nenne ich den Preis nach dem Konfliktanalyse-Gespräch. Alle Preise zzgl. USt., das Konfliktanalyse-Gespräch (30 Minuten) ist kostenlos

Trägt

wenn ihr weiter zusammenarbeiten oder euch geordnet trennen wollt, und beide bereit sind, sich an einen Tisch zu setzen

Sitzungszahl und Dauer sind Erfahrungswerte aus meinen bisherigen Fällen. Drei durchgerechnete Beispiele stehen im Beitrag Was kostet Wirtschaftsmediation.

Und falls dich der Gedanke bremst, mit Hilfe von außen als Schwachmat dazustehen: Von mir erfährt davon niemand.

Wie Mediation im Wirtschaftskontext grundsätzlich funktioniert, erklärt der Überblick zur Wirtschaftsmediation.

Die fünf Wege im Vergleich

WegDauerDirekte KostenTrägt bis etwaHauptrisiko
Unter euch klären (gemeinsam oder einzeln)ein Abend bis wenige WochenkeineStufe 3verhärtet ab Stufe 4, wer selbst vermittelt, wird zum Postboten
Aussitzenoffenkeine, dafür liegengebliebene EntscheidungenStufe 1zwei Stufen später die teuerste Option
Der Gesellschafterbeschlussbis zur nächsten Gesellschafterversammlungkaumbraucht eine klare MehrheitPatt bei 50 zu 50, Anfechtung binnen einem Monat
Anwalt und GerichtWochen bis Monate, im Verfahren 2 bis 7 JahreHonorar nach Aufwand, im Verfahren ab 30.000 Euro pro Instanzjede StufeFronten verhärten, Verfahren ist öffentlich
Die Mediation1 Woche bis 6 Monateab 1.500 Euro, komplexe Fälle nach dem Konfliktanalyse-GesprächStufe 6braucht beide am Tisch

Drei Gesellschafter, eine Ausschüttung

Fallbeispiel (Anonymisiert)

Ein Ingenieurbüro, drei Gesellschafter mit je einem Drittel, alle drei auch Geschäftsführer. Nach einem guten Jahr wollten zwei den Gewinn vollständig ausschütten. Der dritte wollte einen Teil davon in einen zweiten Standort stecken, dort, wo das Büro bereits zwei große Auftraggeber hatte. In der Gesellschafterversammlung wurde abgestimmt, zwei zu eins für die volle Ausschüttung.

Formal war die Sache damit erledigt. Im Büro nicht. Der Überstimmte zog sich aus der gemeinsamen Akquise zurück, die wöchentliche Besprechung lief nur noch per E-Mail, und im Gespräch mit dem Steuerberater fiel zum ersten Mal das Wort Ausstieg.

In der Mediation zeigte sich dann, worum es eigentlich ging. Die beiden anderen brauchten die Ausschüttung: Der eine baute gerade ein Haus, der andere wollte in drei Jahren kürzertreten. Der dritte, zehn Jahre jünger als die beiden, sah im zweiten Standort seine Perspektive für die nächsten zwanzig Jahre. Seine Kalkulation dazu lag seit Monaten im gemeinsamen Ordner. Gelesen hatte sie keiner.

Vier Sitzungen über zwei Monate. Der Wendepunkt kam in der zweiten, als einer der beiden anderen sagte: „Wir haben deine Zahlen nie ernst genommen.“ Danach ging es um Lösungen. Die Ausschüttung für das abgelaufene Jahr blieb, wie sie beschlossen war. Für die kommenden Jahre gibt es jetzt eine feste Regel, welcher Anteil des Gewinns ausgeschüttet wird und welcher als Rücklage im Unternehmen bleibt. Der zweite Standort startet klein, als Projektbüro bei einem der beiden Auftraggeber, mit festem Budget und einer Überprüfung nach zwölf Monaten.

Auf welcher Stufe euer Streit gerade steht, prüfst du im kostenlosen Konflikt-Workshop in 25 Minuten selbst. Wenn ihr schon wisst, dass ein Dritter nötig ist: Im kostenlosen Konfliktanalyse-Gespräch klären wir, welcher Weg trägt und was er kostet.

Wann gehört ein Gesellschafterstreit doch zu Anwalt und Gericht?

Es gibt Konstellationen, in denen ich im Konfliktanalyse-Gespräch direkt zum Anwalt rate:

  • Eine Rechtsfrage muss geklärt werden. Ist ein Beschluss gültig, wurde ordnungsgemäß geladen, wie hoch ist die Abfindung. Und bei einer Anfechtung läuft die Monatsfrist.
  • Eindeutiger Vertragsbruch mit Beweislage. Ein Gesellschafter hat nachweislich Kapital entzogen oder ein Wettbewerbsverbot verletzt.
  • Eine Seite braucht ein Urteil. Als Bestätigung, als Grundsatzentscheidung, oder weil sie sich auf nichts anderes einlassen will.
  • Der Konflikt ist in Lose-Lose angekommen. Wenn Schaden für den anderen wichtiger geworden ist als der eigene Nutzen.

Beides zu kombinieren geht auch, und bei komplexen Fällen ist das oft die beste Lösung: Mediation mit anwaltlicher Begleitung beider Seiten, oder Mediation für die Einigung und Anwälte für die rechtssichere Vereinbarung.

Die Formvorschriften unterscheiden sich in Österreich, Deutschland und der Schweiz im Detail. Die konkrete Umsetzung klärt ihr mit Anwalt oder Notar vor Ort.

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Wie eine Mediation unter Gesellschaftern Schritt für Schritt abläuft, zeigt der Beitrag Ablauf, Dauer und Kosten einer Mediation in der GmbH. Wenn ihr schon wisst, dass ihr eine Mediation wollt: Ablauf, Honorar und Termine stehen auf der Seite Mediation in Wien.

Fazit: Welcher Weg trägt bei euch?

Jeder der fünf Wege ist irgendwann der richtige. Ob er trägt, entscheidet die Stufe, auf der euer Streit gerade steht, und die eigene schätzt kaum jemand richtig ein (man ist halt mittendrin).

Du steckst mitten im Gesellschafterstreit und weißt nicht, welcher der fünf Wege bei euch trägt? Im kostenlosen Konflikt-Workshop ordnest du in 25 Minuten selbst ein, wo euer Konflikt steht und welche Falle euch gerade festhält.

Buchtipps

Quellen

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Häufige Fragen

Wie kann ich einen Gesellschafterstreit ohne Gericht lösen?

Vier von fünf Wegen kommen ohne Gericht aus: unter euch klären (gemeinsam oder in Einzelgesprächen), aussitzen, ein Gesellschafterbeschluss oder die Mediation. Der fünfte Weg, Anwalt und Gericht, ist seltener nötig, als die meisten meinen, vor allem bei Rechtsfragen mit Frist. Welcher Weg trägt, hängt von der Eskalationsstufe ab: Auf Glasl-Stufe 1 bis 3 reicht oft ein Gespräch, ab Stufe 4 braucht es meist einen Dritten von außen.

Was hilft bei Konflikten unter Gesellschaftern?

Zuerst einordnen, wo der Konflikt steht: Knirscht es, verhärtet es, oder eskaliert es schon? Davon hängt ab, ob ein Gespräch unter euch reicht, ob ein Beschluss die Sachfrage klärt, oder ob ihr jemanden von außen braucht. Ein Anwalt zu früh kann einen Konflikt verschärfen, der unter euch noch lösbar gewesen wäre.

Was kostet eine Mediation bei einem Gesellschafterstreit?

Eine Halbtags-Mediation beginnt bei 1.500 Euro, ein klar umrissener Konflikt zwischen zwei Parteien liegt bei 3.000 bis 6.000 Euro. Bei komplexen Konflikten mit mehreren Beteiligten nenne ich den Preis nach dem Konfliktanalyse-Gespräch. Alle Preise zzgl. USt., das Konfliktanalyse-Gespräch ist kostenlos. Zum Vergleich: Ein Gerichtsverfahren beginnt bei 30.000 Euro pro Instanz.

Wie lange dauert eine Mediation bei Gesellschafterkonflikten?

Ein klar umrissener Konflikt zwischen zwei Parteien braucht meist 1 bis 3 Sitzungen über 1 bis 12 Wochen, ein komplexer Konflikt mit mehreren Beteiligten 3 bis 8 Sitzungen über 2 bis 6 Monate. Das sind Erfahrungswerte aus meinen bisherigen Fällen. Ein Gerichtsverfahren dauert 2 bis 7 Jahre.

Was passiert bei einer Pattsituation unter Gesellschaftern?

In der Regel entscheiden die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit. Bei 50 zu 50 kommt keine Mehrheit zustande, der Beschluss scheitert. Was dann gilt, regelt im besten Fall der Gesellschaftsvertrag. Regelt er nichts, bleibt die Entscheidung blockiert, bis ihr euch einigt.

Kann ein Gesellschafterbeschluss angefochten werden?

Ja. Ein Gesellschafter kann einen Beschluss anfechten, wenn er nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag verstößt. Die Fristen dafür sind kurz und unterscheiden sich in Österreich, Deutschland und der Schweiz, lass sie deshalb sofort anwaltlich prüfen.

Wie kann man Gesellschafterstreitigkeiten durch Mediation vermeiden?

Mit einer Mediationsklausel im Gesellschaftsvertrag. Sie legt fest, dass ihr im Streitfall zuerst eine Mediation versucht, bevor jemand klagt. Das kostet beim Gründen einen Absatz und erspart im Ernstfall die Diskussion, ob man überhaupt miteinander redet.

Autor

Melanie Berger

Ich bin Melanie Berger, eingetragene Wirtschaftsmediatorin in Wien und Autorin von „Bulldozer und Erklärbär“.


Seit 2020 löse ich Konflikte in Unternehmen im DACH-Raum: fast 100 gelöste Fälle, in über 95 % davon eine Lösung, über 500 Führungskräfte trainiert und gecoacht. Davor über 30 Jahre in Vertrieb, Controlling, kaufmännischer Leitung und IT-Projekten. In meiner Freizeit gibt es Tanzen, Training und Garten (der Garten verliert meistens).

Steckst du gerade in einem Konflikt? Im kostenlosen Konflikt-Workshop findest du in 25 Minuten selbst heraus, wo er steht.

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