Kurz gesagt
Wie löst man einen Gesellschafterstreit ohne Gericht? Auf einem von sechs Wegen: nochmal in Ruhe reden, Einzelgespräche führen, aussitzen, ein Gesellschafterbeschluss, der Anwalt oder die Mediation. Den Ausschlag gibt die Eskalationsstufe. Früh reicht oft ein Gespräch, ab Glasl-Stufe 4 braucht es meist einen Dritten. Eine Mediation dauert je nach Fall 1 Woche bis 6 Monate, ein Gerichtsverfahren 2 bis 7 Jahre.
Zwei Gesellschafter, vier Anwälte, ein Tisch. So sieht das Ende aus, wenn ein Streit lange genug läuft. Angefangen hat es fast immer mit einer Sachfrage: eine Investition, eine Ausschüttung, eine Personalentscheidung.
Danach kennen die meisten zwei Reflexe: aussitzen oder eskalieren. Dabei gibt es sechs Wege, und jeder davon ist irgendwann der richtige. Man weiß vorher nur selten, wann.
Hier stehen alle sechs, jeweils mit Dauer, Kostenrahmen, Voraussetzung und dem Argument, das dagegen spricht. Auch bei der Mediation (besonders bei der Mediation). Wie Gesellschafterkonflikte überhaupt entstehen und wie ihr vorbeugt, zeigt der komplette Leitfaden zum Gesellschafterstreit.
Und falls du vorab wissen willst, wo euer Streit gerade steht: Im kostenlosen Konflikt-Workshop ordnest du das in 25 Minuten selbst ein.
Welche Wege gibt es, einen Gesellschafterstreit ohne Gericht zu lösen?
Es gibt sechs Wege, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer am Tisch sitzt:
- Nochmal in Ruhe reden: ihr zwei (oder drei, oder vier), ohne Tagesordnung.
- Einzelgespräche führen: einer spricht mit jedem einzeln und versucht zu vermitteln.
- Aussitzen: niemand spricht es an, alle hoffen, dass es sich legt.
- Der Gesellschafterbeschluss: ihr stimmt ab, die Mehrheit entscheidet.
- Der Anwalt: jede Seite holt sich eine eigene rechtliche Vertretung.
- Die Mediation: ihr holt gemeinsam eine allparteiliche Dritte an den Tisch.
Die ersten vier geht ihr allein. Beim Anwalt und bei der Mediation kommt jemand von außen dazu, mit einem entscheidenden Unterschied: Der Anwalt vertritt eine Seite, die Mediatorin alle.
Die Trennung, also Anteilsübernahme oder Ausstieg eines Gesellschafters, fehlt in der Liste mit Absicht. Sie ist ein mögliches Ergebnis, und dort kommt ihr über einen der sechs Wege hin.
Warum entscheidet der Zeitpunkt, welcher Weg funktioniert?
Der Konfliktforscher Friedrich Glasl hat Konflikte in neun Eskalationsstufen beschrieben, ich zeige sie dir zusammengefasst in drei Phasen:
1
Win-Win: Stufe 1 bis 3
Spannung und Verhärtung, Debatte und Polemik, Taten statt Worte. Beide wollen noch eine Lösung, mit der beide leben können.
2
Win-Lose: Stufe 4 bis 6
Images und Koalitionen, Gesichtsverlust, Drohstrategien. Jetzt will jeder gewinnen, und der andere soll verlieren.
3
Lose-Lose: Stufe 7 bis 9
Begrenzte Vernichtung, Zersplitterung, gemeinsam in den Abgrund. Hauptsache, der andere verliert mehr, auch wenn das Unternehmen dabei draufgeht.
Unter Gesellschaftern kommt dazu, dass ihr einander kaum aus dem Weg gehen könnt. Ihr entscheidet gemeinsam, ihr haftet oft gemeinsam, und jede Woche Streit ist eine Woche, in der Entscheidungen liegen bleiben. Das Team merkt das meistens früher, als es euch lieb ist.
Frage an dich
- Wissen schon andere davon und haben eine Meinung dazu: das Team, der Beirat, die Familie?
- Ist in einem Gespräch schon einmal jemand bloßgestellt worden, vor anderen?
- Ist das Wort Anwalt, Klage oder Ausstieg schon gefallen, als Drohung?
Ein einziges Ja reicht, und ihr seid in der Win-Lose-Phase (Stufe 4 bis 6). Dort tragen die ersten drei Wege nur noch sehr selten.
Wo euer Konflikt gerade steht, ist deshalb die erste Frage, noch vor der Wahl des Weges. Dafür gibt es den kostenlosen Konflikt-Workshop: 25 Minuten, mit dem Konflikt-Radar ordnest du ein, ob es bei euch knirscht, verhärtet oder schon eskaliert, und du lernst die drei größten Fallen kennen.
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Die sechs Wege im Einzelnen
1. Nochmal in Ruhe reden
Das Hausmittel. Ihr setzt euch zusammen und versucht es noch einmal (wird gern bis zur letzten Patrone verwendet).
Was dagegen spricht: Ab Stufe 4 hat jeder seine Version schon so oft erzählt, dass das Gespräch sie nur noch bestätigt. Jede weitere Runde „reden wir das in Ruhe aus“ verhärtet dann die Lage, und irgendwann wird das Reden selbst zum Streitpunkt.
Auf einen Blick
Dauer
ein Abend bis wenige Wochen
Kosten
keine direkten Kosten
Trägt
auf Stufe 1 bis 3, solange beide eine gemeinsame Lösung wollen
2. Einzelgespräche führen
Einer spricht mit jedem einzeln, sortiert und vermittelt.
Was dagegen spricht: Wer selbst beteiligt ist, kann nicht allparteilich sein, auch wenn er es sich fest vornimmt.
So kippt es
Von einem der Gesellschafter selbst geführt, mitten im Konflikt. Du wirst zum Postboten für Vorwürfe („Was hat der über mich gesagt?“), und spätestens beim dritten Gespräch gilt deine Vermittlung als Parteinahme.
So trägt es
Von außen geführt. In der Mediation nutze ich Einzelgespräche, wenn im gemeinsamen Raum zu viel Druck ist, damit jeder aussprechen kann, was er vor dem anderen noch nicht sagen kann.
Auf einen Blick
Dauer
einige Tage bis wenige Wochen
Kosten
selbst geführt keine direkten Kosten, als Teil einer Mediation 290 bis 350 Euro netto pro Stunde
Trägt
wenn jemand von außen sie führt, oder wenn einer von euch tatsächlich unbeteiligt ist (bei drei und mehr Gesellschaftern kommt das vor)
3. Aussitzen
Das sich allseits großer Beliebtheit erfreuende Aussitzen.
Ja, auch das ist manchmal richtig. Wenn es nur geknirscht hat und beide am Montag wieder normal miteinander reden, war Nichtstun die klügste Entscheidung des Jahres (und wie oft passiert das tatsächlich?).
Was dagegen spricht: Ob es funktioniert, weiß man vorher nur sehr selten. Zwei Stufen später ist dasselbe Nichtstun die teuerste Option von allen, weil sich der Konflikt in der Zwischenzeit Verbündete gesucht hat: im Team, im Beirat, in der Familie.
Auf einen Blick
Dauer
offen
Kosten
keine direkten Kosten, dafür jede Entscheidung, die liegen bleibt, weil keiner das Thema berühren will
Trägt
auf Stufe 1, bei einem einmaligen Anlass
4. Der Gesellschafterbeschluss
Ihr stimmt ab. In einer österreichischen GmbH entscheiden die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit Gesetz oder Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmen (§ 39 GmbHG).
Das ist sauber und schnell, wenn es eine klare Mehrheit gibt und es um eine Sachfrage geht: Investition ja oder nein, Ausschüttung in welcher Höhe, neuer Geschäftsführer oder nicht.
Was dagegen spricht: Bei 50 zu 50 gibt es keine Mehrheit, und der Beschluss endet im Patt. Und wo es eine Mehrheit gibt, ist der Streit mit der Abstimmung selten vorbei. Die Minderheit hat verloren und bleibt trotzdem Gesellschafter.
Auf einen Blick
Dauer
bis zur nächsten Gesellschafterversammlung
Kosten
kaum direkte Kosten
Trägt
bei einer klaren Mehrheit und einer reinen Sachfrage
Achtung, Frist
Anfechtung nur binnen einem Monat
Wer einen Gesellschafterbeschluss für rechtswidrig hält, kann ihn anfechten. Die Klage muss binnen einem Monat ab Absendung der Beschlusskopie erhoben werden (§ 41 GmbHG). Dann seid ihr doch beim Gericht.
5. Der Anwalt
Jede Seite holt sich rechtliche Vertretung. Das ist der richtige Weg, wenn eine Rechtsfrage zu klären ist, wie: Ist der Beschluss gültig, gilt das Wettbewerbsverbot, wie wird eine Abfindung berechnet. Ein Teil dieser Anwaltsmandate endet mit einem außergerichtlichen Vergleich.
Was dagegen spricht: Ein Anwalt vertritt eine Seite, das ist sein Auftrag. Aus zwei Gesellschaftern werden zwei Parteien. Die Fronten verhärten oft so sehr, dass es kein Zurück mehr gibt, und kommt es zum Verfahren, wird aus diskret öffentlich.
Auf einen Blick
Dauer
Wochen bis Monate außergerichtlich, 2 bis 7 Jahre, wenn es zum Verfahren kommt
Kosten
Honorar nach Aufwand, im Verfahren ab 30.000 Euro pro Instanz
Trägt
bei einer Rechtsfrage, bei eindeutigem Vertragsbruch mit Beweislage, und wenn eine Trennung rechtssicher geregelt werden muss
Ob übrigens Anwalt oder Mediator sinnvoller sind, ist eine Frage, die es sich lohnt, noch differenzierter anzusehen - das alles steht ausführlich im Blogpost Anwalt oder Mediator.
6. Die Mediation
Ihr holt gemeinsam eine allparteiliche Dritte an den Tisch. Die Mediatorin sorgt für den Rahmen und die Struktur. Die Lösung erarbeitet und entscheidet ihr selbst.
Als eingetragene Mediatorin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 18 ZivMediatG) und darf im Zivilprozess nicht als Zeugin vernommen werden (§ 320 Z 4 ZPO). Solange die Mediation läuft, sind Verjährung und sonstige Fristen für die betroffenen Ansprüche gehemmt (§ 22 ZivMediatG).
Was dagegen spricht: Mediation braucht zwei, die kommen. Will eine Seite ein Urteil, ist sie in der Mediation falsch. Bei eindeutigem Vertragsbruch mit Beweislage gehört die Schuldfrage zum Gericht. Und wenn einer dem anderen gezielt schaden will (Lose-Lose, ab Stufe 7), trägt eine Mediation nur noch sehr selten. Wenn euer Fall bei mir falsch aufgehoben ist, sage ich euch das im Erstgespräch.
Auf einen Blick
Dauer
klar umrissener Konflikt zwischen zwei Parteien meist 1 bis 3 Sitzungen über 1 bis 12 Wochen, komplexer Konflikt mit mehreren Beteiligten 3 bis 8 Sitzungen über 2 bis 6 Monate
Kosten
Halbtags-Mediation ab 1.500 Euro, klar umrissener Konflikt zwischen zwei Parteien 3.000 bis 6.000 Euro, bei komplexen Konflikten mit mehreren Beteiligten nenne ich den Preis nach dem Erstgespräch. Alle Preise zzgl. USt., das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenlos
Trägt
wenn ihr weiter zusammenarbeiten oder euch geordnet trennen wollt, und beide bereit sind, sich an einen Tisch zu setzen
Sitzungszahl und Dauer sind Erfahrungswerte aus meinen bisherigen Fällen. Drei durchgerechnete Beispiele stehen im Beitrag Was kostet Wirtschaftsmediation.
Und falls dich der Gedanke bremst, mit Hilfe von außen als Schwachmat dazustehen: Von mir erfährt davon niemand.
Wie Mediation im Wirtschaftskontext grundsätzlich funktioniert, erklärt der Überblick zur Wirtschaftsmediation.
Die sechs Wege im Vergleich
| Weg | Dauer | Direkte Kosten | Trägt bis etwa | Hauptrisiko |
|---|---|---|---|---|
| Nochmal in Ruhe reden | ein Abend bis wenige Wochen | keine | Stufe 3 | verhärtet ab Stufe 4 |
| Einzelgespräche führen | einige Tage bis wenige Wochen | selbst geführt keine | Stufe 3, von außen geführt länger | der Vermittler wird zum Postboten |
| Aussitzen | offen | keine, dafür liegengebliebene Entscheidungen | Stufe 1 | zwei Stufen später die teuerste Option |
| Der Gesellschafterbeschluss | bis zur nächsten Gesellschafterversammlung | kaum | braucht eine klare Mehrheit | Patt bei 50 zu 50, Anfechtung binnen einem Monat |
| Der Anwalt | Wochen bis Monate, im Verfahren 2 bis 7 Jahre | Honorar nach Aufwand, im Verfahren ab 30.000 Euro pro Instanz | jede Stufe | Fronten verhärten, Verfahren ist öffentlich |
| Die Mediation | 1 Woche bis 6 Monate | ab 1.500 Euro, komplexe Fälle nach dem Erstgespräch | Stufe 6 | braucht beide am Tisch |
Drei Gesellschafter, eine Ausschüttung
Fallbeispiel (Anonymisiert)
Ein Ingenieurbüro, drei Gesellschafter mit je einem Drittel, alle drei auch Geschäftsführer. Nach einem guten Jahr wollten zwei den Gewinn vollständig ausschütten. Der dritte wollte einen Teil davon in einen zweiten Standort stecken, dort, wo das Büro bereits zwei große Auftraggeber hatte. In der Gesellschafterversammlung wurde abgestimmt, zwei zu eins für die volle Ausschüttung.
Formal war die Sache damit erledigt. Im Büro nicht. Der Überstimmte zog sich aus der gemeinsamen Akquise zurück, die wöchentliche Besprechung lief nur noch per E-Mail, und im Gespräch mit dem Steuerberater fiel zum ersten Mal das Wort Ausstieg.
In der Mediation zeigte sich dann, worum es eigentlich ging. Die beiden anderen brauchten die Ausschüttung: Der eine baute gerade ein Haus, der andere wollte in drei Jahren kürzertreten. Der dritte, zehn Jahre jünger als die beiden, sah im zweiten Standort seine Perspektive für die nächsten zwanzig Jahre. Seine Kalkulation dazu lag seit Monaten im gemeinsamen Ordner. Gelesen hatte sie keiner.
Vier Sitzungen über zwei Monate. Der Wendepunkt kam in der zweiten, als einer der beiden anderen sagte: „Wir haben deine Zahlen nie ernst genommen.“ Danach ging es um Lösungen. Die Ausschüttung für das abgelaufene Jahr blieb, wie sie beschlossen war. Für die kommenden Jahre gibt es jetzt eine feste Regel, welcher Anteil des Gewinns ausgeschüttet wird und welcher als Rücklage im Unternehmen bleibt. Der zweite Standort startet klein, als Projektbüro bei einem der beiden Auftraggeber, mit festem Budget und einer Überprüfung nach zwölf Monaten.
Wann gehört ein Gesellschafterstreit doch zum Anwalt?
Es gibt Konstellationen, in denen ich im Erstgespräch direkt zum Anwalt rate:
- Eine Rechtsfrage muss geklärt werden. Ist ein Beschluss gültig, wurde ordnungsgemäß geladen, wie hoch ist die Abfindung. Und bei einer Anfechtung läuft die Monatsfrist.
- Eindeutiger Vertragsbruch mit Beweislage. Ein Gesellschafter hat nachweislich Kapital entzogen oder ein Wettbewerbsverbot verletzt.
- Eine Seite braucht ein Urteil. Als Bestätigung, als Grundsatzentscheidung, oder weil sie sich auf nichts anderes einlassen will.
- Der Konflikt ist in Lose-Lose angekommen. Wenn Schaden für den anderen wichtiger geworden ist als der eigene Nutzen.
Beides zu kombinieren geht auch, und bei komplexen Fällen ist das oft die beste Lösung: Mediation mit anwaltlicher Begleitung beider Seiten, oder Mediation für die Einigung und Anwälte für die rechtssichere Vereinbarung.
Die Paragrafen in diesem Beitrag beziehen sich auf österreichisches Recht. In Deutschland gelten für die GmbH eigene Regeln.
Fazit: Welcher Weg trägt bei euch?
Jeder der sechs Wege ist irgendwann der richtige. Ob er trägt, entscheidet die Stufe, auf der euer Streit gerade steht, und die eigene schätzt kaum jemand richtig ein (man ist halt mittendrin).
Du steckst mitten im Gesellschafterstreit und weißt nicht, welcher der sechs Wege bei euch trägt? Im kostenlosen Konflikt-Workshop ordnest du in 25 Minuten ein, wo euer Konflikt steht und welche Falle euch gerade festhält.
Kostenloser Konflikt-Workshop
In 25 Minuten verstehen, was deine Truppe seit Monaten blockiert. Und in welcher Falle du steckst, ohne es zu merken.

Was du bekommst:
Deinen Konflikt-Radar: Fünf Achsen, live ausgefüllt. Du siehst, in welchem Stadium der Konflikt wirklich steckt.
Die drei größten Fallen, wegen derer Konflikte trotz bester Absichten immer schlimmer werden
Klarheit, welche Entscheidung bei euch jetzt ansteht. Ohne Anwalt, ohne Kündigung, ohne als Schwachmat dazustehen.
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Wenn ihr schon wisst, dass ihr eine Mediation wollt: Ablauf, Honorar und Termine stehen auf der Seite Mediation in Wien.
Häufige Fragen
Wie kann ich einen Gesellschafterstreit ohne Gericht lösen?
Auf sechs Wegen: nochmal in Ruhe reden, Einzelgespräche führen, aussitzen, ein Gesellschafterbeschluss, der Anwalt oder die Mediation. Welcher trägt, hängt von der Eskalationsstufe ab. Auf Glasl-Stufe 1 bis 3 reicht oft ein Gespräch, ab Stufe 4 braucht es meist einen Dritten von außen.
Was hilft bei Konflikten unter Gesellschaftern?
Zuerst einordnen, wo der Konflikt steht: Knirscht es, verhärtet es, oder eskaliert es schon? Davon hängt ab, ob ein Gespräch unter euch reicht, ob ein Beschluss die Sachfrage klärt, oder ob ihr jemanden von außen braucht. Ein Anwalt zu früh kann einen Konflikt verschärfen, der unter euch noch lösbar gewesen wäre.
Was kostet eine Mediation bei einem Gesellschafterstreit?
Eine Halbtags-Mediation beginnt bei 1.500 Euro, ein klar umrissener Konflikt zwischen zwei Parteien liegt bei 3.000 bis 6.000 Euro. Bei komplexen Konflikten mit mehreren Beteiligten nenne ich den Preis nach dem Erstgespräch. Alle Preise zzgl. USt., das Erstgespräch ist kostenlos. Zum Vergleich: Ein Gerichtsverfahren beginnt bei 30.000 Euro pro Instanz.
Wie lange dauert eine Mediation bei Gesellschafterkonflikten?
Ein klar umrissener Konflikt zwischen zwei Parteien braucht meist 1 bis 3 Sitzungen über 1 bis 12 Wochen, ein komplexer Konflikt mit mehreren Beteiligten 3 bis 8 Sitzungen über 2 bis 6 Monate. Das sind Erfahrungswerte aus meinen bisherigen Fällen. Ein Gerichtsverfahren dauert 2 bis 7 Jahre.
Was passiert bei einer Pattsituation unter Gesellschaftern?
In einer österreichischen GmbH entscheiden die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit (§ 39 GmbHG). Bei 50 zu 50 kommt keine Mehrheit zustande, der Beschluss scheitert. Was dann gilt, regelt im besten Fall der Gesellschaftsvertrag. Regelt er nichts, bleibt die Entscheidung blockiert, bis ihr euch einigt.
Kann ein Gesellschafterbeschluss angefochten werden?
Ja. Nach § 41 GmbHG kann ein Gesellschafter die Nichtigerklärung eines Beschlusses verlangen, wenn er nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag verstößt. Die Klage muss binnen einem Monat ab Absendung der Beschlusskopie erhoben werden.
Wie kann man Gesellschafterstreitigkeiten durch Mediation vermeiden?
Mit einer Mediationsklausel im Gesellschaftsvertrag. Sie legt fest, dass ihr im Streitfall zuerst eine Mediation versucht, bevor jemand klagt. Das kostet beim Gründen einen Absatz und erspart im Ernstfall die Diskussion, ob man überhaupt miteinander redet.
