Wie Du mit einer Mediationsklausel Zeit, Geld und Nerven sparst

Wie du mit einer Mediationsklausel Zeit, Geld und Nerven sparst

Du kennst das vielleicht - eben noch war alles gut und plötzlich bist Du im Streit mit jemandem, mit dem Du gute Geschäfte machst. Ein Wort gibt das andere und die Situation scheint plötzlich unlösbar.

Meistens landen solche Auseinandersetzungen vor Gericht. Das sind dann langwierige und teure Verfahren, wo am Ende keiner gewinnt. Meistens endet ein Gerichtsverfahren nicht mit einer Lösung, sondern mit einer Entscheidung. Und dann ist das Thema wieder nicht erledigt.

In der Mediation ist das anders. Die Herausforderung ist allerdings, dort hin zu kommen, geht es einmal hoch her.

Um sicherzustellen, dass auch schwierige Konflikte mit Geschäftspartnern gut gelöst werden können, empfiehlt es sich deshalb, eine Mediationsklausel in die gemeinsamen Verträge aufzunehmen. Es wird in guten Zeiten vereinbart, welchen Regeln in schlechten Zeiten zu folgen ist.

Dieser Schritt ist nicht kompliziert, bringt aber im Anlassfall viel. Und erspart mit hoher Wahrscheinlichkeit, wovor sich viele Unternehmer fürchten: Langwierige, ressourcenvernichtende Gerichtsverfahren, die existenzbedrohend werden können.

Warum eine Mediationsklausel?

Eine Mediationsklausel ist - ähnlich einer Schiedsklausel - ein Vertragsbestandteil, der den Umgang mit Konflikten und Hindernissen regelt. Mit einer Mediationsklausel können Vertragsparteien vereinbaren, dass sie auftretende Konflikte zuerst mit Hilfe der Mediation lösen. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass teure und langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Typische Anwendungsfälle finden sich in der Baumediation. Aber auch in der Wirtschaftsmediation ist eine Mediationsklausel wirksam und sinnvoll.

Die Vorteile einer Mediationsklausel liegen auf der Hand:

  • Es ist eine vertrauensbildende Maßnahme
  • Es sind schnelle Lösungen möglich, die alle mittragen
  • Störungen im (Bau-)ablauf werden minimiert
  • der gute Wille zur Zusammenarbeit bleibt erhalten
  • Folgekosten von Streitigkeiten werden vermieden
  • ein solches Vorgehen «rechnet sich» in den meisten Fällen

Je früher, desto besser

In der Mediation verhält es sich ähnlich wie in der Unternehmensberatung – je früher die Experten eingesetzt werden, desto leichter lassen sich Konflikte zum Vorteil aller regeln. Je heftiger ein Konflikt eskaliert, desto aufwändiger wird es, konstruktiv an einer Lösung zu arbeiten. Oft lässt sich ein Gerichtsverfahren dann kaum noch vermeiden.

Sensible Themen im geschützten Raum besprechen

Nicht jedes Konfliktthema ist öffentlichkeitstauglich. Manche Themen sind sogar so sensibel, dass sie innerhalb von Organisationen nur mit einem ausgewählten Teilnehmerkreis besprochen werden können.

Die Reputation eines Unternehmens und so auch die Wettbewerbsfähigkeit können durch eine öffentliche Verhandlung vor Gericht irreversiblen Schaden nehmen. Die Mediation mit einem Mediator nach ZivMediatG bietet den Vorteil, sich unter dem Schutz der gemeinsamen Verschwiegenheit äußern zu können, ohne dass es solche Konsequenzen gibt.

Ein Kompromiss ist nicht das Ziel

Es ist eine weit verbreitete Annahme, eine Mediation hätte das Ziel, einen Kompromiss zu erreichen. Das ist jedoch nicht der Fall. Durch eine gründliche Untersuchung des Sachverhalts wird zuerst der gemeinsame Blick auf ein strittiges Thema erarbeitet. Im nächsten Schritt werden Lösungen entwickelt.

Dabei bietet die Mediation die Freiheit, zahlreiche neue Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, die fernab von der am Gericht praktizierten schwarz-weiss Philosophie ganz neue Handlungsspielräume eröffnen. 

Gelingt das nicht – was selten vorkommt - bleibt ein Gerichtsverfahren immer noch eine Option. Dann zumindest hätte man aber den Sachverhalt bereits mehr oder weniger (und vor allem kostensparend) geklärt.

Was ist zu tun?

Ist ein Konflikt hoch eskaliert, ist es herausfordernd, die Beteiligten an einen Tisch zu bekommen. Die Entscheidung, wie mit Konflikten umgegangen werden soll, wird also am besten schon viel früher getroffen.

Um zu verhindern, dass im Streitfall voreilig geklagt wird, muss die Konfliktbearbeitungstaktik deshalb institutionalisiert werden. Eine sehr effektive Möglichkeit dazu ist, in allen Verträgen Mediationsklauseln aufzunehmen.

Die Parteien verpflichten sich durch die Klausel, miteinander zu reden, bevor geklagt wird. Diese Vereinbarung bewirkt, dass die Kontrolle über den Konflikt bei den Beteiligten bleibt und die Bearbeitung zügig erfolgt.

Könnte man Mediation nicht auch erst vereinbaren, wenn schon gestritten wird?

Natürlich könnte man. Allerdings gelingt das nur sehr selten, denn man müsste sich ja darauf einigen, eine Mediation durchzuführen und genau dazu fehlt die Stimmung. Im Streit lehnt oft jene Partei ein Gespräch ab, die sich im Recht fühlt.

Es ist wichtig, dass in einer Mediationsklausel entweder bereits eine konkrete Kanzlei benannt wird oder zumindest ein Verfahren festgelegt wurde, wie die Mediatoren bestimmt werden; im Zweifel benennt jede Partei ihre/n Mediator oder Mediatorin. Denn selbst darüber kann man sich streiten.

Wann ist die Mediationsklausel nicht empfehlenswert?

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Von einer Mediation(-sklausel) ist abzuraten, wenn man alles hinauszögern will oder die Geschäftsbeziehung ohnehin zu Ende ist. Durch ein Gerichtsverfahren entstehen zwar oft viel höhere Kosten, aber das vielleicht erst Jahre später und bis dahin nur für den eigenen Rechtsanwalt.

...und wie sieht so eine Mediationsklausel aus?

Eine Mediationsklausel könnte so aussehen wie unten. Dabei sind die folgenden Punkte wichtig, dass die Mediation im Konfliktfall auch zustande kommt:

  • Definiere genau, WANN die Mediation stattzufinden hat und dass sie mit einem eingetragenen Mediator durchzuführen ist (nach ZivMedG). Das gibt Dir Sicherheit hinsichtlich der Schweigepflicht und hat den Vorteil, dass alle Fristen im Verfahren vorerst auf Eis gelegt sind.
  • Vereinbare, wer die Kosten trägt - im Regelfall sind das beide Parteien zur Hälfte, die Vereinbarung kann aber auch anders lauten.
  • Setze fest, wer als MediatorIn eingesetzt wird. Wenn Ihr schon streitet, könnte das die nächste Diskussion werden. Konfliktparteien IM Konflikt tun sich schwer, sich auf einen Mediator zu einigen - mach' es zu einem no-brainer. Am besten setzt Du zwei Mediatoren fest, so dass mindestens einer verfügbar ist.
  • Setze fest, wer als MediatorIn eingesetzt wird. Wenn Ihr schon streitet, könnte das die nächste Diskussion werden. Konfliktparteien IM Konflikt tun sich schwer, sich auf einen Mediator zu einigen - mach' es zu einem no-brainer. Am besten setzt Du zwei Mediatoren fest, so dass mindestens verfügbar ist. Oder Du betraust den einen Mediator damit, einen Kollegen vorzuschlagen (bindend).
  • Als Notfallplan ist der Präsident der Rechtsanwaltskammer um eine Auswahl zu bitten - er ist standesrechtlich dazu verpflichtet (alle anderen Funktionäre, die manchmal in solchen Klauseln genannt werden, nicht).
  • Vereinbare mindestens zwei verpflichtende Sitzungen. In der ersten Sitzung gehen die Wogen manchmal noch hoch her und die Arbeitsfähigkeit muss zuerst hergestellt werden. Meistens wird erst in der zweiten Sitzung klar, ob man sich gemeinsam in eine Richtung bewegen möchte und kann.

Solltest Du Fragen haben, melde Dich, ich unterstütze Dich gerne bei der Formulierung einer geeigneten Mediationsklausel!

Muster Mediationsklausel:

Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, die von diesen nicht binnen angemessener Zeit, längstens jedoch binnen zwei Monaten, gelöst werden können, sind vor Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges im Rahmen eines Mediationsverfahrens gemäß ZivMedG zu bearbeiten. Die Kosten des Mediationsverfahrens tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte. Als Mediator(en) werden bestellt:

❏ Mag. (FH) Melanie Berger, Starhemberggasse 117/3, 2753 Oberpiesting und/oder (Name Mediator 2)

Im Falle, dass keiner der genannten Mediatoren verfügbar ist, ist der Mediator/die Mediatorin über Antrag auch nur einer Vertragspartei unanfechtbar vom Präsidenten der Rechtanwaltskammer Wien aus der beim Bundesminister für Justiz geführten Liste zu bestellen. Der Präsident der Rechtanwaltskammer soll tunlichst eine(n) Mediator(in) mit Erfahrung in Bauvertragsstreitigkeiten bestellen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich (i) zu konstruktiver Zusammenarbeit mit dem/den Mediator(en), (ii) zum Abschluss einer Mediationsvereinbarung üblichen Inhalts und (iii) zumindest an zwei Mediationssitzungen konstruktiv teilzunehmen, bevor einer Vertragspartei – im Falle, dass der Konflikt nicht im Mediationsverfahren gelöst werden kann – die Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges offensteht.

Fazit

Mit der Integration der passenden Mediationsklausel in einen Vertrag oder ein Reglement ist gesichert, dass die Beteiligten im Konfliktfall eine konstruktive Lösung finden können. Die Konfliktbearbeitung zu institutionalisieren hilft dabei, Störungen und Hindernisse in der Vertragserfüllung strukturiert und effizient abzuarbeiten - prozessieren kann man immer noch.

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