Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung, das in Österreich durch das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt ist. Diese rechtlichen Grundlagen legen die Rahmenbedingungen fest, unter denen Mediation stattfinden kann, und definieren die Rolle und Qualifikation von Mediatoren. Hier sind die wichtigsten Punkte zu den rechtlichen Regelungen zur Mediation in Österreich.
Definition und Ziel der Mediation
Mediation ist ein freiwilliger und vertraulicher Prozess, in dem eine neutrale dritte Partei (der Mediator) die Konfliktparteien dabei unterstützt, eine gemeinsame Lösung zu finden. Das Ziel der Mediation ist es, eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktlösung zu erreichen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG)
Geltungsbereich und Anwendungsbereich
Das ZivMediatG regelt die Durchführung von Mediation in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen insbesondere Konflikte in den Bereichen Familie, Nachbarschaft, Wirtschaft und Arbeitsrecht. Mediation kann sowohl vor als auch während eines gerichtlichen Verfahrens eingesetzt werden, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und die gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden oder zu beenden.
Qualifikation der Mediatoren
Laut § 23 ZivMediatG müssen Mediatoren in eine offizielle Liste eingetragen sein, um als „eingetragene Mediatoren“ zu agieren. Diese Liste wird vom Bundesministerium für Justiz geführt. Voraussetzungen für die Eintragung sind unter anderem:
- Eine umfassende Ausbildung in Mediation, die bestimmte theoretische und praktische Inhalte abdeckt.
- Regelmäßige Fortbildungen, um die Qualität der Mediation sicherzustellen.
- Nachweis einer praktischen Tätigkeit als Mediator.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Ein zentraler Grundsatz der Mediation ist die Vertraulichkeit. § 20 ZivMediatG legt fest, dass alle Informationen, die während der Mediation ausgetauscht werden, vertraulich behandelt werden müssen. Mediatoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen keine Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Parteien weitergeben. Diese Vertraulichkeit gilt auch vor Gericht.
Rechtsfolgen und Vereinbarungen
Die im Rahmen einer Mediation erzielten Vereinbarungen können rechtlich bindend sein. Gemäß § 23 ZivMediatG können diese Vereinbarungen durch die Parteien selbst oder durch einen Rechtsanwalt schriftlich festgehalten und notariell beglaubigt werden. Dies verleiht den Vereinbarungen Rechtskraft und sie können vor Gericht vollstreckt werden, falls eine Partei die Vereinbarung nicht einhält.
Mediation in Familienangelegenheiten
Auch wenn ich mich ausschließlich mit Konflikten in Unternehmen, also Wirtschaftsmediation, beschäftige, hier noch ein paar Anmerkungen zu Mediation in Familienangelegenheiten.
Mediation wird in Österreich besonders im Bereich des Familienrechts gefördert. Bei Trennungen und Scheidungen können Eltern im Rahmen der Mediation einvernehmliche Lösungen für Fragen des Sorgerechts, des Unterhalts und der Besuchsrechte finden. Die Teilnahme an einer Mediation kann vom Gericht angeordnet werden, wenn dies im besten Interesse der Kinder liegt.
Verfahrenskosten
Die Kosten für eine Mediation können variieren und sind in der Regel von den Parteien selbst zu tragen. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Kostenübernahme oder Unterstützung durch das Gericht oder andere Institutionen erfolgen, zum Beispiel im Fall einer Scheidung.
Fazit
Die rechtlichen Grundlagen der Mediation in Österreich, festgelegt im Zivilrechts-Mediations-Gesetz, bieten einen klaren Rahmen für die Durchführung von Mediationen. Sie gewährleisten die Qualifikation der Mediatoren, die Vertraulichkeit des Verfahrens und die rechtliche Bindung der erzielten Vereinbarungen. Mediation stellt somit eine wertvolle Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung dar, die nicht nur kosteneffizient, sondern auch nachhaltig ist.